Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung

Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Freizeitcenter Rammenau gehörenden Sportanlagen (Tennis-Hallenplätze, Fitness- und Kursraum, Bowlinganlage, Umkleide- und Sanitärräume, Gastronomieräume, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Freiflächen, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze). Alle Sportflächen dürfen – ausschließlich von den Nutzern und nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportbekleidung benutzt werden. Die Tennishallenplätze dürfen nur mit geeigneten Hallenschuhen, die nicht auf Freiplätzen oder Außenanlagen getragen wurden und die erst vor den Umkleideräumen anzuziehen sind, betreten werden. In den Sportbereichen sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken (Trinken aus Glasflaschen) nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken (außer Wasser) ist nicht gestattet. Sofern Sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchte, melden Sie dies bitte vorher an, eine Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, eine generelle Erlaubnis ist nicht möglich. Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Anlagennutzer auszulegen. Ausreichend kostenlose Parkplätze (ca. 120 Stellplätze) sind vorhanden. Auf den Grünstreifen gilt absolutes Parkverbot. Etwaige Kontrolle führt das Ordnungsamt Bischofswerda durch. Das Freizeitcenter Rammenau hat darauf keinen Einfluss. Die Zufahrt gehört der Gemeinde Rammenau. Entsprechender Winterdienst wird von der Gemeinde Rammenau geführt. Für entstehende Schäden auf der Zufahrt haften wir nicht. Nassbereiche und Umkleidekabinen der Anlage dürfen nur mit entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Keine Straßenschuhe!

II Buchungen

Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat. Die Buchung von Einzelleistungen ist sowohl schriftlich als auch mündlich/fernmündlich/telefonisch verbindlich. Anmietungen eines fernmündlichen Abonnements bzw. einer Mitgliedschaft können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden. Sind diese Regelungen auf den Angebots- und Preislisten des Freizeitcenter Rammenau oder auf entsprechenden Aushängen in der Anlage bekannt gemacht, so werden sie verbindlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen.

III. Mietpreise/Verträge

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht sind wie auch am Counter zum Mitnehmen bereitliegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Inanspruchnahme der Leistung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. Das Freizeitcenter Rammenau ist nicht verpflichtet Mietpreise zu splitten. Der jeweilige Mietpreis ist in einer Summe zu bezahlen. Eine Rückerstattung voraus gezahlter Beiträge für Abonnements, Mitgliedschaften, Wertkarten (VarioCard) oder Trainingsprogramme ist nicht möglich. Das Mindestalter für den Erwerb eines Fitnessvertrages/einer Sportflatrate egal welcher Art beläuft sich auf 14 Jahre. Ein entsprechender Ausweis darf zur Einsicht gefordert werden. Alle Verträge sind mit 1-Monats-Frist zum Vertragsende der Erstvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Monat. Sondervereinbarungen müssen mit dem Geschäftsführer schriftlich ergänzt werden. Möchte ein Gast eine Zusatzoption zu einem späteren Zeitpunkt hinzubuchen, so muss ein „Nachtrag“ zum bestehenden Vertrag geschlossen werden. Hierzu kann ein normaler Aufnahmeantrag genutzt werden. Der Zusatz gilt dann ab Zeitpunkt des Abschlusses bis zum nächsten Vertragsende. Zusatzoptionen können dann auch separat zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden (immer schriftlich!) Sonderkündigungsrechte für bestehende Fitnessverträge sind folgende: Wenn der Nutzer den Wohnort um mehr als 25 km wechselt oder durch Krankheit nicht mehr am Fitnesstraining teilnehmen kann. (Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.) Fitnessverträge können ausschließlich nur mit Einzugsermächtigung abgeschlossen werden. Barverträge sind nicht möglich. Bei Fitnessverträgen und Sportflatrates gelten folgende Bestimmungen: Die Bereiche Tennis, Bowling, Tischtennis können spontan während der Öffnungszeiten genutzt werden. Dabei sind keine Voranmeldungen/ Reservierungen möglich! Die Fitnessvertrag- und Sportflatratepreise gelten pro Person. Nutzt eine weitere Person ein Angebot (Tennis, Bowling, Tischtennis) so zahlt dieser den ½ regulären Stundenpreis. Bei mehreren „Gastspielern“ zahlen diese Ihren prozentualen Anteil. Verleihgebühren sind nur bei schriftlichen Verträgen jeder Art inklusive. Ausnahmen sind Sonderangebote. Bei solchen Fällen ist auf die Aushänge zu achten. Kommt es beim Beitragseinzug egal welcher Art (auch EC-Zahlungsrücklastschriften) zu einer Rückbuchung, welche nicht durch das Freizeitcenter Rammenau verschuldet ist, wird eine Bankrücklastschriftgebühr der Hausbank, sowie Bearbeitungsgebühren von 5,00 € und das entsprechende Porto für die Postzustellung mit in Rechnung gestellt. Vorauszahlungen können an der Rezeption in Bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. (Einmalbeträge). Der monatliche Bankeinzug findet als Sammellastschrift immer am 10. statt. Hausbank ist die Volksbank Löbau-Zittau eG mit Sitz in Ebersbach-Neugersdorf.

IV Öffnungs- und Spielzeiten

Die generellen Öffnungszeiten der Anlage bzw. einzelner Bereiche und deren Einschränkungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aushängen am Eingangsbereich.

Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze oder Bahnen vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus

besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz/die Bahn pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Tennishalle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen. Verkürzte/Veränderte Öffnungszeiten an Feiertagen, bei Großveranstaltungen oder bei umfangreicheren Reinigungsarbeiten können jederzeit sein und werden mindestens 14 Tage vor Eintreten; am Haupteingang ausgehangen.

V Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich der Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

VI Haftung

Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtung – gleich welcher Art – entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

VII. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber und dessen Bevollmächtigter (Geschäftsführer) den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises oder des Mitgliedsbeitrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

VIII. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Buchungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten Erreichen.

IX Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.

 

Kinderland Rammenau

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